AGBs
Rechtliches
Variante A:
Wir von JF-Chiptuning e.U. verbauen Tuningchips, Zusatzsteuergeräte oder modifizieren die Motorsoftware am Steuergerät nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr(StVO), sondern nur für Motorsportzwecke verwendet wird.
Variante B:
Durch die optimierte Motorsoftware ist eine Veränderung der Motorleistung zu prüfen und jegliche Veränderung außerhalb des Toleranzbereiches muss seitens des Fahrzeugbesitzers typisiert werden, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz und die Zulassung des Fahrzeuges. Die Mehrleistung des Motors muss der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, welche unter Umständen die Versicherungsprämie erhöhen kann. Die Preise für TÜV-Gutachten und einer eventuellen Eintragung können erfragt werden, sind jedoch nicht Umfang der erbrachten Ware bzw. Dienstleistung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definition
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Geschäftsbeziehungen zwischen Firma JF-Chiptuning e.U. und dem Vertragspartner. Wobei diese Bedingungen sowohl für Firmen 11.HGB als auch für Konsumenten, folgend „Kunde“ genannt, gelten.
2. Geltungsbereich der Bedingungen
Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen JF-Chiptuning e.U. und dem Kunden erfolgen auch künftig ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Entgegennahme von Lieferung und Leistung erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Weiteres ist der Kunde verpflichtet bei einer Weiterveräußerung an Dritte unserer Produkte bzw. Fahrzeuge mit unseren Produkten, diesen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu bringen.
3. Angebot Vertragsschluss und Rücktritt
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An Bestellungen bzw. Aufträge ist der Kunde zwei Wochen lang gebunden. Für einen Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch JF-Chiptuning e.U.
4. Lieferung und Leistung
Alle Liefertermine sind unverbindlich, insofern kein Fixtermin vereinbart wurde. Fälle einer höheren Gewalt entheben JF-Chiptuning e.U. von der Lieferpflicht. Etwaigen erhöhten Zeitbedarf durch unvorhersehbare Montagearbeiten behalten sich JF-Chiptuning e.U. vor. Schadenersatz durch Nichtlieferung steht dem Kunden nicht zu.
5. Preise
Es gelten die Preise der zuletzt ausgegebenen Preisliste, bzw. Vereinbarungen am Tage der Lieferung und Leistung.
6. Produkt
Alle Angaben wie Leistung, Drehmoment, Verbrauch, Geschwindigkeit sind Richtwerte, welche geringfügig unter- bzw. überschritten werden können, da das ermittelte Datenmaterial von Referenzfahrzeugen stammt, und somit von Ihren Fahrzeug abweichen können. Eine Haftung ist dadurch ausgeschlossen. Der Kunde erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden.
7. Gewährleistung
Ab dem Zeitpunkt des Einbaus besteht 2 Jahre Gewährleistung auf die ordnungsgemäße Funktion der Software und auf Schäden am Motorsteuergerät die nachweislich durch die Softwareänderung am Durchführungstag entstanden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauart- und Leistungsveränderungen durch Soft- oder Hardwareänderung zum Erlöschen der Herstellergarantie, Gebrauchtwagengarantie oder Händlergewährleistung führen können. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und Einbaukosten, sowie Schäden, die nicht den Liefergegenstand betreffen (insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller Art), sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Weiteres sind Mängelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder aufgrund Gewährleistungsrechts im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Geltendmachung von Nutzungsausfall und entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt von JF-Chiptuning e.U. an unserem Standort in 5142 Eggelsberg durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung der Teile, die von JF-Chiptuning e.U. als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile werden Eigentum der JF-Chiptuning e.U. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages gewährleistet. Der Käufer hat Fehler unverzüglich schriftlich JF-Chiptuning e.U. anzuzeigen. Nach Feststellung des Fehlers ist JF-Chiptuning e.U. unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt der Nachbesserung die Wandlung oder Minderung des Vertragsgegenstandes verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen wegen der besonderen Charakteristik des Geschäfts nicht. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Fehler nicht an der von JF-Chiptuning e.U. verbauten Soft- oder Hardware liegt, hat der Kunde für den Zeitaufwand der Fehlersuche mit 50 Euro netto pro Arbeitsstunde aufzukommen. Der Vertragspartner wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch die bei Einbau eines neuen Steuerchips bzw. Motorsoftware bewirkte höhere KW-Leistung auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist, welche zu Schäden am Motor oder anderen Bauteilen führen können. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Desgleichen besteht keine Haftung des Verkäufers für Schäden, die beim Käufer oder einem Dritten durch unsachgemäße Behandlung, Einbau, Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, bei Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Der Nachweis der Fehlerhaftigkeit der von JF-Chiptuning e.U. eingebauten Teile ist vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird darüber hinaus nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass ein Fehler eines von JF-Chiptuning e.U. eingebauten Teils nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden ist, oder Wartungsvorschriften nicht beachtet worden sind oder in das Fahrzeug von JF-Chiptuning e.U. nicht genehmigte Teile eingebaut worden sind oder die von JF-Chiptuning e.U. eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug eingebaut werden. Eine eventuelle Rückrüstung auf die Originalsoftware kostet zwischen 50 und 350 Euro an, je nach Aufwand. Eine Ersatzpflicht, durch Löschen oder jeglicher Veränderung der Motorsoftware durch eine Werkstätte oder dritte Personen, ist ausgeschlossen. Eine Ersatzpflicht nach dem PHG oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden am KFZ, sonstigen Gegenständen oder Personen ist ebenfalls ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich weiteres im Falle der Weiterveräußerung des Chips oder des Fahrzeuges samt Tuningchip dem Erwerber die AGB´s des Verkäufers zur Kenntnis zu bringen bei sonstigen Haftungsfolgen. Der Käufer verzichtet auf eine allfällige Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von JF-Chiptuning e.U.
9. Zahlungsbedingungen
Sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug.
10. Urheberrecht
Alle von JF-Chiptuning e.U. gelieferten und verwendeten Produkte wie Software, Hardware von Steuergeräten, aber auch das Corporate Design dürfen weder kopiert oder nachgemacht werden. Dies löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,– aus.
11. Schlussbestimmung
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung, verpflichten sich die Parteien eine solche zu setzen, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.